Brandschutz im Industrie- und Gewerbebau

Im Industriebau beeinflusst Brandschutz bereits in der Planungsphase die Gebäudestruktur, die Fluchtwege, technische Anlagen und oft auch die Genehmigungsfähigkeit des gesamten Projekts. Wenn also eine Produktionshalle, ein Lager oder ein neuer Betriebsstandort gebaut werden soll, darf Brandschutz nicht erst kurz vor der Einreichung geplant werden.

In Österreich entsteht daraus kein einzelnes Auflagenthema, sondern ein Zusammenspiel aus Baurecht, Arbeitsstättenrecht und technischen Regelwerken. In der Praxis wird das meist über ein abgestimmtes Gesamtkonzept gelöst.

Brandschutz im Industrie- und Gewerbebau

1. Brandschäden und -ursachen im betrieblichen Umfeld

Die vom Bundesministerium für Inneres veröffentlichte Brandschadenstatistik zeigt, dass sich Brandfälle und Schadenssummen in Österreich nicht deckungsgleich verteilen. Während der Privatbereich mit 53 % den größten Anteil an den Brandfällen und mit 38 % auch den höchsten Anteil an den Brandschäden aufweist, entfällt auf das Gewerbe nur ein Anteil von 16 % der Brandfälle, aber ein deutlich höherer Anteil von 32 % der Brandschäden. Die Industrie liegt bei 4 % der Brandfälle und 9 % der Brandschäden.

32 %

der Brandschäden entfallen auf das Gewerbe — bei nur 16 % der Brandfälle. Brände treten dort also seltener auf, wiegen im Ernstfall aber deutlich schwerer. Quelle: Bundesministerium für Inneres, Brandschadenstatistik 2012

Balkendiagramm: Anteile an Brandschäden und Brandfällen in Österreich nach Bereichen — Landwirtschaft 18 und 19 Prozent, Industrie 9 und 4 Prozent, Gewerbe 32 und 16 Prozent, Privatbereich 38 und 53 Prozent, Sonstige 3 und 8 Prozent
Brandschäden und Brandfälle in Österreich, laut Brandschadensstatistik 2012 in Prozent. Quelle: Bundesministerium für Inneres, Brandschutzratgeber

Hier liegt auch die wichtige Erkenntnis für den Industrie- und Gewerbebau: Brände treten zwar seltener auf als in anderen Bereichen, verursachen im Ernstfall aber oft überproportionale wirtschaftliche Schäden. Für den Brandschutz bedeutet das, dass nicht nur Fluchtwege und Brandabschnitte mitgedacht werden müssen, sondern auch Maschinen, technische Anlagen, Lagerkonzepte und betriebliche Abläufe.

Laut BMI-Statistik treten folgende Brandursachen in Industrie und Gewerbe am häufigsten auf:

  • Elektrische Energie
  • Wärmegeräte
  • Mechanische Energie
  • Selbstentzündung
  • Offenes Licht und Feuer
  • Behälter-Explosionen

2. Brandschutzrechtliche Anforderungen im Industriebau

Für Bauherren ist vor allem wichtig: Im Industriebau gibt es nicht das eine Regelwerk. Maßgeblich sind das jeweilige Landesbaurecht, die OIB-Richtlinien, das Arbeitsstättenrecht und technische Regelwerke wie die TRVB. Besonders relevant ist dabei die OIB-Richtlinie 2.1 für Betriebsbauten, weil sie typische Fragen aus Produktions- und Lagergebäuden aufgreift, etwa zu Brandabschnitten, Fluchtwegen oder technischen Brandschutzeinrichtungen.

Die darin definierten Schutzziele sollten in der Praxis bedacht werden:

Personenschutz
Menschen müssen das Gebäude im Ernstfall sicher verlassen können.
Begrenzung von Feuer und Rauch
Ein Brand soll sich nicht unkontrolliert im Gebäude ausbreiten.
Schutz benachbarter Bauwerke
Ein Übergreifen auf angrenzende Bereiche oder Gebäude soll verhindert werden.
Sichere Rettung
Flucht und Rettung müssen auch unter realen Betriebsbedingungen möglich bleiben.
Unterstützung des Feuerwehreinsatzes
Das Gebäude muss so geplant sein, dass Löscharbeiten und Rettung überhaupt wirksam durchgeführt werden können.

3. Wann ein Brandschutzkonzept erforderlich ist

Im Industriebau reicht es in vielen Fällen nicht aus, einzelne Brandschutzmaßnahmen festzulegen. Stattdessen muss ein schlüssiges Gesamtkonzept erstellt werden, das zeigt, wie die Schutzziele im konkreten Projekt erreicht werden. Ein Brandschutzkonzept wird daher vor allem dann erforderlich, wenn Gebäudegröße, Nutzung oder Komplexität über typische Standardlösungen hinausgehen oder wenn von üblichen baurechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll.

Es beschreibt das Gebäude, die Nutzung, die Brandgefahren, die Flucht- und Rettungswege sowie die geplanten baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen und zeigt somit nachvollziehbar, wie ein ausreichendes Schutzniveau erreicht wird.

Typische Fälle sind zum Beispiel:

  • Hochregallager oder Regallager mit großen Lagerhöhen
  • Sehr große zusammenhängende Brandabschnitte oder Hauptbrandabschnitte
  • Hohe Produktions- oder Lagergebäude
  • Gebäude mit langen Fluchtwegen oder komplexen Fluchtwegsituationen, bei denen häufig ein ganzheitliches Brandschutzkonzept erforderlich wird
  • Bauliche Anforderungen, die nicht exakt eingehalten und stattdessen mit technischen oder organisatorischen Maßnahmen kompensiert werden sollen

4. Die vier Säulen eines Brandschutzkonzeptes

1

Baulicher Brandschutz

Bildet die Grundlage. Dazu gehören die Bildung von Brandabschnitten und Hauptbrandabschnitten, Brandwände, Anforderungen an Tragkonstruktionen sowie Flucht- und Rettungswege. Ziel ist es, einen Brand räumlich zu begrenzen und ausreichend Zeit für Flucht und Löschmaßnahmen zu schaffen.

2

Anlagentechnischer Brandschutz

Ergänzt die baulichen Maßnahmen durch technische Einrichtungen wie Brandmeldeanlagen, automatische Löschanlagen oder Rauchabzugsanlagen.

3

Organisatorischer Brandschutz

Umfasst alle betrieblichen Maßnahmen, also zum Beispiel Zuständigkeiten, Unterweisungen, Räumungsübungen oder Eigenkontrollen.

4

Abwehrender Brandschutz

Betrifft vor allem die Feuerwehr: Zufahrten, Aufstellflächen, Löschwasserversorgung, Brandschutzpläne und alle Maßnahmen, die einen wirksamen Feuerwehreinsatz ermöglichen. Diese Punkte müssen bereits in der Planung berücksichtigt werden und können nicht erst nachträglich gelöst werden.

5. Abweichungen im Brandschutz und Kompensationsmaßnahmen

Im Industriebau lassen sich baurechtliche Standardanforderungen nicht immer eins zu eins umsetzen. Große zusammenhängende Flächen, offene Verbindungen zwischen Bereichen oder besondere Produktionsabläufe führen in der Praxis häufig dazu, dass von einzelnen Anforderungen abgewichen werden soll. Solche Abweichungen sind grundsätzlich möglich, allerdings nur dann, wenn nachgewiesen wird, dass trotzdem ein gleichwertiges Schutzniveau erreicht wird.

In der Praxis bedeutet das meist, dass bauliche Erleichterungen durch zusätzliche technische oder organisatorische Maßnahmen kompensiert werden. Ein typisches Beispiel sind größere zusammenhängende Hallenflächen oder offene Deckendurchbrüche, die nur dann zulässig sind, wenn zusätzliche Maßnahmen vorgesehen werden:

  • Automatische Löschanlagen
  • Brandmeldeanlagen
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Entscheidend ist dabei immer das Gesamtkonzept und nicht die einzelne Maßnahme für sich.

6. Praxisbeispiele aus dem Industriebau

Hochregallager mit großen Lagerhöhen

Mit steigender Lagerhöhe und zunehmender Brandlast steigen auch die Anforderungen an Brandabschnitte, Löschanlagen, Rauchableitung und Fluchtwegführung. In solchen Projekten reicht eine Standardlösung meist nicht mehr aus, sondern es wird ein Brandschutzkonzept erforderlich, das bauliche Maßnahmen, Detektion, Löschtechnik und organisatorische Abläufe aufeinander abstimmt.

Große Produktionshalle mit langen innerbetrieblichen Wegen

Hier stellt sich in der Praxis oft die Frage, wie Fluchtwege geführt werden können, wenn Hallen sehr groß sind und Arbeitsplätze weit von Ausgängen entfernt liegen. In solchen Fällen wird das Gesamtkonzept entscheidend: Raumhöhe, Rauch- und Wärmeabzug, Brandmeldeanlage, zusätzliche Ausgänge und die Anordnung der Arbeitsplätze müssen gemeinsam betrachtet werden, damit Fluchtwege im Ernstfall tatsächlich nutzbar bleiben.

Umbau oder Erweiterung im Bestand

Dabei gilt grundsätzlich, dass das bestehende Schutzniveau nicht verschlechtert werden darf. Gleichzeitig führt eine neue Nutzung, etwa neue Maschinen, höhere Brandlasten oder geänderte Raumaufteilungen, oft dazu, dass Fluchtwege, Brandabschnitte oder technische Anlagen neu bewertet werden müssen.

7. Ganzheitliche Planung im Industriebau mit Ingeba

Brandschutz im Industriebau ist in Österreich ein Zusammenspiel aus Recht, Technik und betrieblicher Praxis. Entscheidend sind nicht Einzelmaßnahmen, sondern ein schlüssiges Gesamtkonzept aus baulichem, anlagentechnischem, organisatorischem und abwehrendem Brandschutz. Wer diese Bereiche mit Ingeba koordiniert, schafft sichere, genehmigungsfähige und funktionale Betriebsgebäude.

Für uns bedeutet das vor allem: Brandschutz sollte nicht erst bei der Einreichplanung oder während der Bauphase zum Thema werden. Das schafft Planungssicherheit, reduziert spätere Anpassungen und sorgt dafür, dass das Gebäude langfristig sicher und wirtschaftlich betrieben werden kann.

Weitere Wissensbeiträge

Bereit für den nächsten Schritt?

Finde heraus, wie dein Neu-, Um- oder Zubau aussehen könnte — mit einem unverbindlichen 3D-Entwurf, der auf deine Abläufe und dein Budget abgestimmt ist.

1. Termin vereinbaren

Melde dich per Telefon oder E-Mail und vereinbare einen passenden Termin mit Robert für ein unverbindliches Vorgespräch.

2. Unverbindliches Vorgespräch

Jetzt wo klar ist, welches Ziel verfolgt wird, entwickeln wir einen klar strukturierten Fahrplan für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zum richtigen Zeitpunkt.

3. Kostenloser 3D-Entwurf

Du bekommst einen detaillierten 3D-Entwurf mit grober Kostenschätzung — und kannst direkt sehen, wie dein Bauvorhaben in der Praxis aussieht.